Besondere Prüfung

Für wen? Für Schüler, die die 10. Klasse eines Gymnasiums nicht bestanden haben (§ 98 Abs. 1 GSO). Prüfungsfächer schriftlich (§ 98 Abs. 5 GSO): Mathematik Englisch Deutsch Die erste Fremdsprache kann durch die zweite Fremdsprache ersetzt (auf Antrag) werden. Die Aufgabenstellung wird zentral vom Bayerischen Kultusministerium gestellt. Was muss ich beachten? An dem zuletzt besuchten Gymnasium wird […]

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